Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Dachdeckerbetriebs Jürgen Schmidt Bedachungen GmbH & Co.KG
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Dachdeckerbetrieb Jürgen Schmidt Bedachungen GmbH & Co.KG, Inhaber: Jürgen und Timo Schmidt, An der Schüttenwiese 9, 56412 Boden (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber").
1.2.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihnen der Auftragnehner ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen zustande.
2.3.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen und Ausführung
3.1.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag, insbesondere aus dem Leistungsverzeichnis oder dem Angebot.
3.2.
Der Auftragsnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
3.3.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Ausführung der Arbeiten gemäß den technischen Regelwerken, insbesondere den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
3.4.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorausstzungen für eine ungehinderte Ausführung der Arbeiten zu schaffen (z.B. Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasseranschluss).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1.
Die vereinbarten Preise verstehen sich nett, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2.
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4.3.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu verlangen.
4.4.
Abschlagszahlungen können nach § 632a BGB gefordert werden.
5. Ausführungsfristen und Verzögerungen
5.1.
Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie nach Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen.
5.2.
Verzögert sich die Ausführung aufgrund höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder sonstiger nicht vom Auftragnehmner zu vertretender Umstände, verlängern sich die Fristen angemessen.
5.3.
Verzögerungen durch den Auftaggeber (z.B. fehlende Mitwirkung, verspätete Zahlungen) gehen zu dessen Lasten.
6. Abnahme
6.1.
Nach Fertigstellung der Leistungen ist eine förmliche Abnahnme durchzuführen.
6.2.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung oder mit der Ingebrauchnahme als abgenommen ( § 12 VOB/B)
6.3.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel müssen bei der Abnahme geltend gemacht werden.
7. Gewährleistung
7.1.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern nicht anders vereinbart.
7.2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen 5 Jahre nach § 634a Abs.1
Nr. 2 BGB.
7.3.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf Anweisungen des Auftraggebers, auf vom Auftraggeber gestellte Materialien oder auf Eigenleistungen Dritter zurückzuführen sind.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8..3. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
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